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LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2017 - L 3 U 166/14 |
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LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Oktober 2017 - L 3 U 166/14 (https://dejure.org/2017,95290)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
Verfahrensgang
- SG Berlin, 10.09.2014 - S 68 U 77/13
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2017 - L 3 U 166/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2017 - L 3 U 166/14
Ob der Gesundheitsschaden eines Versicherten durch einen Arbeitsunfall (wesentlich) verursacht wurde, entscheidet sich - bei Vorliegen einer Kausalität im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne - da-nach, ob das Unfallereignis selbst - und nicht eine andere, unfallunabhängige Ursache - die wesentliche Bedingung für den Eintritt des Gesundheitsschadens war (BSG, Ur-teil vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, zitiert nach juris).Bei der Abwägung kann der Schwere des Unfallereignisses Bedeutung zukommen (vgl. Urteil des BSG vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, zitiert nach juris Rn. 15).
- BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2017 - L 3 U 166/14
Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitsschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitsschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls (etwa Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 02. April 2009 - B 2 U 29/07 R -, zitiert nach juris). - BSG, 08.12.1998 - B 2 U 1/98 R
Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - psychisches Trauma - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2017 - L 3 U 166/14
Auch wenn die Selbsttötung ihre Ursache unmittelbar in der versicherten Tätigkeit findet, kann ein Arbeitsunfall vorliegen (BSG, Urteil vom 08. Dezember 1998 - B 2 U 1/98 R -, zitiert nach juris Rn. 21). - LSG Baden-Württemberg, 19.03.2013 - L 9 U 3957/09
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Folge- und Spätschaden - Suizid …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2017 - L 3 U 166/14
Bei der Kausalitätsfrage ist zu prüfen, welche Auswirkung das Krankheitsgeschehen gerade auf die in Betracht kommende Einzelpersönlichkeit mit ihrer jeweils gegebenen Struktureigenheit im körperlich-seelischen Bereich gehabt hat (vgl. Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Urteil vom 19. März 2013 - L 9 U 3957/09 -, zitiert nach juris Rn. 44).